Entschädigung des Restwerts einer Gashaustechnikanlage

13.05.2023 - Der Stadtrat hat den Neuerlass der Vollzugsverordnung zur Verordnung über die Abgabe von Gas beschlossen. Sie tritt voraussichtlich am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Höhe der Restwertentschädigung wird nun in der Vollzugsverordnung über die Abgabe von Gas (VVAG) geregelt und bemisst sich prozentual nach der ordentlichen Lebenserwartung der von der Netzstilllegung betroffenen Haustechnikanlage. Als Basis dient die Lebensdauertabelle des Hauseigentümer- und des Mieterverbandes.