Stadtrat empfiehlt CO2-Gesetz zur Annahme
07.04.2021 - Das neue Gesetz definiert auf Bundesebene wirksame und verlässliche Rahmenbedingungen für eine aktive und nachhaltige Klimapolitik.
Am 13. Juni 2021 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die Vorlage zum revidierten CO2-Gesetz abstimmen. Das Gesetz ist das Resultat einer breiten und ausführlichen Debatte unter Einbezug aller Interessengruppen. Bundesrat, Parlament, die Kantone und Städte stehen dahinter. Auch die Wirtschaft unterstützt das Gesetz, weil es die notwendige Planungssicherheit schafft und bewährte Instrumente stärkt.
Mit dem Umbau des Energiesystems bleiben jährlich mindestens 1,5 Milliarden Franken zustätzliche Wertschöpfung in der Schweiz. Geld, das insbesondere bei der lokalen Schweizer Wirtschaft und beim lokalen Gewerbe bleibt.
Der nationale Rahmen hilft Winterthur, die eigenen Ziele zu realisieren
Das Ziel des Stadtrats heisst Netto-Null bis 2050 mit dem Zwischenziel von einer Tonne CO2 pro Kopf und Jahr bis 2035. Für das Erreichen dieses Energie- und Klimaziels ist Winterthur zwingend auf das Inkrafttreten des CO2-Gesetzes angewiesen. Die Stadt schöpft die Möglichkeiten auf Gemeindeebene aus, Bund und Kanton setzen den Rahmen.
Das neue Gesetz stellt die nötigen finanziellen Mittel für eine fortschreitende Wärmeversorgung ohne Erdöl und Erdgas in der Schweiz zur Verfügung und unterstützt die städtische Energieplanung. Die CO2-Abgabe hilft, dass nicht-fossile Heizungen konkurrenzfähig werden. Die CO2-Abgabe wird unbürokratisch via Krankenkassenprämie wieder an die Bevölkerung rückverteilt. Für den Heizungsersatz werden zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Mit Anreizen für Innovation fördert das Gesetz ausserdem die Wettbewerbsfähigkeit und schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze in vielen Branchen.